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Anteile oder Wirtschaftsgüter?

Es gibt zwei grundverschiedene Arten, einen Betrieb zu kaufen. Die Entscheidung fällt vor dem Preis und wirkt sich auf alles Weitere aus.

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Kurzantwort4 Abschnitte · 3 Min

Beim Anteilskauf erwirbst du die Gesellschaft selbst, samt allen Verträgen und Verbindlichkeiten.

  1. Der Anteilskauf
  2. Der Kauf einzelner Wirtschaftsgüter
  3. Was sich beim Personal nicht unterscheidet
  4. Warum die Interessen auseinandergehen
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29.07.2026
zuletzt geprüft
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Inhalt · 5 Abschnitte
  1. 01Der Anteilskauf
  2. 02Der Kauf einzelner Wirtschaftsgüter
  3. 03Was sich beim Personal nicht unterscheidet
  4. 04Warum die Interessen auseinandergehen
  5. 05Häufige Fragen

Der Anteilskauf

Du kaufst die Gesellschaft, also etwa die Geschäftsanteile an einer GmbH. Der Rechtsträger bleibt derselbe, es wechselt nur der Eigentümer. Alle Verträge laufen unverändert weiter: Mietvertrag, Lieferantenverträge, Arbeitsverträge, Genehmigungen. Das ist der große Vorteil, wenn ein Vertrag geschäftskritisch ist und nicht ohne Weiteres übertragen werden könnte. Der Nachteil ist die Kehrseite derselben Medaille: Was in der Gesellschaft an Risiken steckt, kaufst du mit, auch das, was du nicht gefunden hast. Bei einer GmbH ist die Abtretung von Geschäftsanteilen an eine besondere Form gebunden, die ein Notar herstellt.

Der Kauf einzelner Wirtschaftsgüter

Du kaufst gezielt Maschinen, Warenlager, Einrichtung, Kundenstock, Marke. Der bisherige Rechtsträger bleibt beim Verkäufer und mit ihm grundsätzlich das, was du nicht übernommen hast. Für Käufer ist das der sauberere Weg, weil sich der Gegenstand des Kaufs genau beschreiben lässt. Dafür müssen Verträge einzeln übertragen werden, und dafür braucht es in aller Regel die Zustimmung der jeweils anderen Seite — der Vermieter muss mitspielen, der Lieferant auch. Und du brauchst deine eigene Gewerbeberechtigung.

Was sich beim Personal nicht unterscheidet

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man über die Vertragsgestaltung entscheiden könnte, ob die Mitarbeiter mitkommen. Liegt ein Betriebsübergang vor, gehen die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes über — unabhängig davon, wie der Kauf konstruiert ist. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Wahl zwischen den beiden Wegen nichts ändert.

Warum die Interessen auseinandergehen

Der Verkäufer will in der Regel die Gesellschaft loswerden, samt allem, was darin steckt. Der Käufer will in der Regel nur das Geschäft und nicht die Vergangenheit. Deshalb ist die Frage, welcher Weg gewählt wird, selbst ein Verhandlungspunkt und hat einen Preis. Dazu kommen die steuerlichen Folgen, die für beide Seiten unterschiedlich ausfallen und die niemand ohne Steuerberater beurteilen sollte.

Häufigster Fehler

Der Mietvertrag entscheidet öfter als der Kaufpreis

Bei standortabhängigen Betrieben — Gastronomie, Handel, Werkstätten — hängt der ganze Wert am Standort. Wer Wirtschaftsgüter kauft und erst danach mit dem Vermieter spricht, hat unter Umständen Maschinen gekauft, die er woanders hinstellen muss. Die Frage, ob und zu welchen Bedingungen du in die Räume kommst, gehört an den Anfang.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Welcher Weg ist günstiger?

Das lässt sich nicht allgemein sagen, weil die steuerlichen Folgen bei Käufer und Verkäufer gegenläufig sein können. Was den einen entlastet, belastet oft den anderen, und genau darüber wird verhandelt. Die Berechnung gehört zum Steuerberater, bevor die Struktur festgelegt wird.

Kann ich ein Einzelunternehmen als Anteil kaufen?

Nein. Ein Einzelunternehmen hat keine Anteile, es ist der Unternehmer selbst. Übernommen werden können nur die Wirtschaftsgüter und das Geschäft. Anteile gibt es bei Gesellschaften.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Voraussetzungen, Beträge und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle — Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, AMS oder Förderstelle. Geprüft am 29.07.2026.