UID-Nummer beantragen
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weist dich im Umsatzsteuersystem als Unternehmer aus. Sobald du mit Unternehmen in anderen EU-Ländern Geschäfte machst, führt kein Weg an ihr vorbei.
- Geprüft am
- 3 Abschnitte
- 1 Min Lesezeit
- Tätigkeit beim Finanzamt melden
- Steuernummer erhalten
- UID beantragenFormular U 15
- Bescheid mit UID
Was du danach in der Hand hast
- UID-Nummer für Rechnungen ins EU-Ausland
- Zugang zur Bestätigungsabfrage
- Grundlage für die Zusammenfassende Meldung
Inhalt · 3 Abschnitte
Wann du sie brauchst
Zwingend brauchst du die UID für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, also im Geschäft mit Unternehmen in anderen EU-Staaten. Auch viele inländische Geschäftspartner erwarten sie auf der Rechnung, und ab bestimmten Rechnungsbeträgen ist die UID des Leistenden Pflichtbestandteil.

Wie du sie bekommst
Die UID vergibt das Finanzamt. Bei der steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung kannst du sie gleich mitbeantragen, alternativ über FinanzOnline mit dem entsprechenden Formular. Kleinunternehmer erhalten sie nicht automatisch, können sie aber beantragen, wenn sie sie brauchen.
UID prüfen, bevor du lieferst
Bei EU-Geschäften solltest du die UID deines Kunden vor der Rechnung überprüfen, das geht über das Bestätigungsverfahren. Stimmt sie nicht, kann die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung kippen, und dann bleibst du auf der Umsatzsteuer sitzen.
Erste Auslandsrechnung ohne UID
Der Klassiker: Der erste EU-Kunde kommt schneller als gedacht, die UID ist noch nicht da, und die Rechnung geht trotzdem raus. Das nachträglich zu korrigieren ist mühsam und wirkt unprofessionell. Wenn Auslandsgeschäft absehbar ist, beantrage die UID gleich bei der Gründung mit.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.