GISA: das Gewerbeinformationssystem Austria
Das GISA ist das zentrale elektronische Register aller Gewerbeberechtigungen in Österreich. Mit der Gewerbeanmeldung wirst du dort eingetragen und bekommst deine GISA-Zahl — die Nummer, unter der deine Berechtigung geführt wird.
- Geprüft am
- 7 Abschnitte
- 4 Min Lesezeit
GISA-Zahl
Gewerbeinformationssystem Austria — das zentrale Register aller Gewerbeberechtigungen.
- Format
- •• •••• ••
- Vergabe
- automatisch
- Gültig
- solange die Berechtigung besteht
- Antrag nötig
- nein
- Öffentlich einsehbar
- Online abfragbar
- Kein eigener Antrag
Inhalt · 8 Abschnitte
Was das GISA ist
Im Gewerbeinformationssystem Austria werden Gewerbeberechtigungen zentral geführt: wer welches Gewerbe an welchem Standort ausüben darf, seit wann, und ob die Berechtigung aufrecht oder ruhend gestellt ist. Geführt wird es von den Gewerbebehörden, die Daten sind teilweise öffentlich abfragbar.

Die GISA-Zahl
Mit der Eintragung erhältst du eine GISA-Zahl. Sie identifiziert deine Gewerbeberechtigung eindeutig und wird bei Behördenwegen, teilweise bei Ausschreibungen und von Geschäftspartnern abgefragt. Sie ist nicht dasselbe wie die UID-Nummer oder die Firmenbuchnummer.
Was im GISA über dich steht
Eingetragen sind der Gewerbewortlaut, der Standort, der Beginn und die Person oder Gesellschaft, die die Berechtigung hält, dazu bei reglementierten Gewerben der gewerberechtliche Geschäftsführer. Sichtbar ist damit genau das, was Geschäftspartner prüfen wollen: ob jemand die Tätigkeit überhaupt ausüben darf und seit wann. Nicht im öffentlichen Teil stehen Angaben, die nichts mit der Berechtigung zu tun haben. Wer den eigenen Eintrag zum ersten Mal liest, entdeckt oft, dass der Wortlaut enger ist als das, was er tatsächlich anbietet.
Wie du einen Auszug bekommst
Der Auszug lässt sich online abrufen und dient im Alltag als Nachweis der Berechtigung — gegenüber Auftraggebern, Banken oder Plattformen, die vor der Freischaltung einen Nachweis sehen wollen. Für die meisten Zwecke genügt der Ausdruck aus der öffentlichen Abfrage. Nur wo ausdrücklich eine amtliche Bestätigung verlangt wird, brauchst du mehr. Was du nicht brauchst, ist ein kostenpflichtiger Drittanbieter: Die Abfrage ist öffentlich, und Angebote, die dafür Geld verlangen, verkaufen dir einen Ausdruck.
Änderungen musst du selbst melden
Verlegst du den Standort, änderst du den Wortlaut oder wechselt der gewerberechtliche Geschäftsführer, ist das der Gewerbebehörde anzuzeigen. Das GISA aktualisiert sich nicht von selbst, und ein veralteter Eintrag fällt genau dann auf, wenn ein Auftraggeber ihn prüft. Dasselbe gilt für das Ende: Wer die Tätigkeit einstellt, muss zurücklegen oder ruhend melden — solange die Berechtigung eingetragen bleibt, laufen die daran hängenden Pflichten weiter.
Was du selbst darüber erledigen kannst
Über die Behördenwege lassen sich Änderungen zur Gewerbeberechtigung melden, etwa Standortwechsel, Ruhendmeldung oder Zurücklegung. Vieles davon läuft elektronisch über das Unternehmensserviceportal, für manches ist die Gewerbebehörde direkt zuständig.
Öffentliche Abfrage
Ein Teil der GISA-Daten ist öffentlich einsehbar. Das ist praktisch, wenn du prüfen willst, ob ein Geschäftspartner die Berechtigung für die beauftragte Tätigkeit tatsächlich besitzt — gerade bei reglementierten Gewerben ein sinnvoller Check vor Vertragsabschluss.
GISA-Zahl mit anderen Nummern verwechselt
GISA-Zahl, UID-Nummer, Steuernummer und Firmenbuchnummer sind vier verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Wer auf Rechnungen oder in Formularen die falsche einträgt, produziert Rückfragen und im schlimmsten Fall fehlerhafte Rechnungen.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Was ist die GISA-Zahl?
Die GISA-Zahl ist die Identifikationsnummer deiner Gewerbeberechtigung im Gewerbeinformationssystem Austria. Sie wird bei der Gewerbeanmeldung vergeben und bleibt bestehen, solange die Berechtigung besteht. Sie ist nicht dasselbe wie die Firmenbuchnummer, die Steuernummer oder die UID — diese vier Kennungen kommen von vier verschiedenen Stellen und werden regelmäßig verwechselt.
Wie bekomme ich einen GISA-Eintrag?
Gar nicht direkt: Der Eintrag entsteht automatisch, wenn du dein Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmeldest. Es gibt kein eigenes Antragsformular und keine eigene Gebühr dafür. Wer im Netz einen kostenpflichtigen „GISA-Service" angeboten bekommt, zahlt für etwas, das ohnehin passiert.
Ist der GISA-Auszug kostenlos?
Die Abfrage im öffentlichen Teil des Registers ist online möglich. Ob ein amtlich bestätigter Auszug etwas kostet, hängt von der Form ab, die du brauchst — für den Alltag reicht in aller Regel der Online-Ausdruck.
Kann jeder meine Gewerbedaten im GISA sehen?
Ja, das Register ist in weiten Teilen öffentlich, und das ist Absicht: Es soll die Prüfung ermöglichen, ob jemand eine Tätigkeit überhaupt ausüben darf. Praktisch heißt das, dass Auftraggeber deinen eingetragenen Gewerbewortlaut sehen. Deckt sich dieser nicht mit dem, was du anbietest, wird es an genau dieser Stelle unangenehm.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.