Freies Gewerbe anmelden
Ein freies Gewerbe kannst du ohne Qualifikationsnachweis anmelden — das ist der schnellste Weg in die Selbstständigkeit. Die Anmeldung ist häufig am selben Tag erledigt, sobald die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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- 6 Abschnitte
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Reglementiert
- Befähigungsnachweis nötig
- Behörde prüft vor dem Start
- Abschließend im Gesetz aufgezählt
Frei — der Regelfall
- Kein Qualifikationsnachweis
- Tätig ab Einlangen der Anmeldung
- Alles, was nicht auf der Liste steht
Inhalt · 7 Abschnitte
Was ein freies Gewerbe ausmacht
Freie Gewerbe sind Tätigkeiten, für die der Gesetzgeber keinen Befähigungsnachweis verlangt. Dazu zählen viele Dienstleistungen, Handel und zahlreiche Beratungs- und Kreativtätigkeiten. Die Liste der freien Gewerbe wird von der Wirtschaftskammer geführt und laufend aktualisiert.
Typische freie Gewerbe
Die Liste der freien Gewerbe ist lang, weil sie alles umfasst, was nicht ausdrücklich reglementiert ist. Dazu zählen der Handel mit den meisten Waren, Werbung und Marktkommunikation, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Grafik und Design, Lektorat, Übersetzung, Hausbetreuung, Änderungsschneiderei oder Personenbetreuung. Auch viele beratende Tätigkeiten sind frei — solange sie nicht in ein reglementiertes Feld wie die Unternehmensberatung im engeren Sinn oder die Steuerberatung hineinreichen. Im Zweifel entscheidet nicht der Titel, den du dir gibst, sondern was du tatsächlich tust.
Wie du den Wortlaut formulierst
Bei einem freien Gewerbe darfst du den Wortlaut in gewissen Grenzen selbst wählen, und das ist Chance und Fehlerquelle in einem. Zu eng formuliert schließt du Aufträge aus, die du eigentlich annehmen wolltest; zu weit greifst du in ein reglementiertes Feld und brauchst plötzlich einen Befähigungsnachweis. Bewährt hat sich, den Wortlaut an dem auszurichten, was in den nächsten zwei Jahren realistisch dazukommt, nicht an dem, was heute schon da ist. Die Behörde prüft die Formulierung und weist auf Konflikte hin — aber erst, wenn du sie einreichst.
Teilgewerbe: die Kategorie dazwischen
Zwischen frei und reglementiert liegt das Teilgewerbe: ein klar abgegrenzter Ausschnitt aus einem reglementierten Gewerbe, für den ein vereinfachter Zugang gilt. Wer diesen Ausschnitt ausüben will, braucht nicht die volle Befähigung, sondern nur den für das Teilgewerbe vorgesehenen Nachweis. Welche Teilgewerbe es gibt, ist festgelegt und nicht verhandelbar. Für Gründer ist das relevant, wenn die geplante Tätigkeit knapp in ein reglementiertes Feld fällt — dann lohnt die Frage, ob es dafür ein Teilgewerbe gibt, bevor man den Plan ändert.
Voraussetzungen
Auch beim freien Gewerbe müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein: Eigenberechtigung, kein Ausschlussgrund wie bestimmte Vorstrafen oder ein nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren, und bei Drittstaatsangehörigen ein entsprechender Aufenthaltstitel.

Der Wortlaut ist wichtiger als gedacht
Bei der Anmeldung gibst du den Gewerbewortlaut an. Er bestimmt, was du tun darfst. Zu eng gefasst, und spätere Aufträge liegen außerhalb der Berechtigung. Zu weit gefasst, und du rutschst womöglich in einen reglementierten Teilbereich, für den dir der Nachweis fehlt.
Freies Gewerbe mit reglementiertem vermischt
Viele Tätigkeiten liegen nah beieinander, aber nur eine Seite ist frei. Wer als freier Berater startet und dann Leistungen erbringt, die in ein reglementiertes Gewerbe fallen, hat ein Problem — spätestens im Schadensfall oder bei einer Kontrolle.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Welche Gewerbe sind frei?
Alle, die nicht ausdrücklich als reglementiert festgelegt sind. Das ist der größere Teil: Handel, viele Dienstleistungen, Werbung, IT-Dienstleistungen und Ähnliches. Die Liste der reglementierten Gewerbe ist abschließend — was dort nicht steht, ist frei.
Kann ich ein freies Gewerbe sofort ausüben?
Ab dem Einlangen der vollständigen Anmeldung bei der Gewerbebehörde ja. Du wartest auf keine Bewilligung. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung wirklich vollständig ist — fehlt ein Nachweis, ist sie es nicht, und dann beginnt auch die Berechtigung nicht.
Was ist ein Teilgewerbe?
Ein Teilgewerbe ist ein abgegrenzter Ausschnitt aus einem reglementierten Gewerbe, für den ein vereinfachter Zugang gilt. Es ist damit weder ein freies noch ein voll reglementiertes Gewerbe. Ob deine Tätigkeit als Teilgewerbe ausgeübt werden kann, klärt die Gewerbebehörde.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.