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Steuern & Buchhaltung

Der Gewinnfreibetrag in Österreich

Der Gewinnfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Er besteht aus zwei Teilen: Der Grundfreibetrag von 15 % kommt ohne Zutun, der investitionsbedingte Teil nur gegen eine Investition im selben Jahr.

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Zwei Personen prüfen am Jahresende gemeinsam eine Aufstellung an einem Besprechungstisch.Steuern & Buchhaltung
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  1. 01Zwei Teile, zwei völlig verschiedene Logiken
  2. 02Welche Investitionen zählen
  3. 03Warum der Zeitpunkt alles entscheidet
  4. 04Wer ihn nicht bekommt
  5. 05Häufige Fragen

Zwei Teile, zwei völlig verschiedene Logiken

Der Gewinnfreibetrag wird oft als ein Ding behandelt, er sind aber zwei. Der Grundfreibetrag ist geschenkt: 15 % vom Gewinn, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 33000 €, also maximal 4950 €. Du musst nichts tun, nichts kaufen und nichts beantragen; das Finanzamt berücksichtigt ihn. Der investitionsbedingte Teil ist etwas anderes: Er greift nur für den Gewinnanteil oberhalb dieser Grenze, beträgt 13 % und verlangt, dass du in demselben Kalenderjahr Anschaffungen in mindestens dieser Höhe tätigst.

Wo der Freibetrag die Logik wechselt

Unterhalb der Grenze passiert der Freibetrag von selbst, oberhalb musst du handeln.

Bemessungsgrundlage 33000 €

Darunter

Grundfreibetrag

  • 15 % des Gewinns
  • Kommt automatisch
  • Keine Investition nötig

Darüber

Investitionsbedingt

  • 13 % des darüberliegenden Gewinns
  • Nur gegen Anschaffung im selben Jahr
  • Behaltefrist beachten

Welche Investitionen zählen

Begünstigt sind abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren — Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge im zulässigen Rahmen. Nicht begünstigt sind unter anderem Gebäude, Grund und Boden, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Pkw außerhalb der Ausnahmen. Als zweite Variante kommen bestimmte Wertpapiere in Frage; sie sind der übliche Weg, wenn im Betrieb gerade nichts anzuschaffen ist. In beiden Fällen gilt eine Behaltefrist: Wer zu früh verkauft, muss den Freibetrag nachversteuern.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist keine Steuerersparnis, sondern eine Verschiebung mit Bedingung. Wer nur wegen des Freibetrags kauft, hat am Ende die Anschaffung und nicht das Geld.

Warum der Zeitpunkt alles entscheidet

Der Gewinnfreibetrag ist der Grund, warum Steuerberatungen im November anrufen. Die Investition muss im selben Kalenderjahr erfolgen wie der Gewinn — eine Anschaffung im Jänner nützt für das Vorjahr nichts. Gleichzeitig kennst du deinen Gewinn erst am Jahresende ungefähr. Wer hier gut fährt, rechnet im Oktober eine Hochrechnung und entscheidet auf dieser Basis, nicht im Dezember unter Zeitdruck.

Wer ihn nicht bekommt

Der Gewinnfreibetrag steht nur natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu: Einzelunternehmen, Gesellschafterinnen von OG und KG, Angehörige freier Berufe. GmbH und FlexCo haben ihn nicht — dort greift stattdessen der Körperschaftsteuertarif, und die Gewinnverwendung folgt anderen Regeln. Das ist einer der Punkte, die im Rechtsformvergleich regelmäßig untergehen und über die Jahre gerechnet mehr ausmachen als die Gründungskosten.

Häufigster Fehler

Wertpapiere kaufen, ohne die Behaltefrist einzuplanen

Wertpapiere sind der bequeme Weg zum investitionsbedingten Freibetrag — und genau deshalb wird die Behaltefrist übersehen. Wer die Papiere vor Ablauf der Frist verkauft oder aus dem Betriebsvermögen entnimmt, muss den geltend gemachten Freibetrag nachversteuern. Aus der Ersparnis wird dann eine Nachzahlung in einem Jahr, in dem niemand damit rechnet.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Was ist der Gewinnfreibetrag in Österreich?

Der Gewinnfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Er besteht aus dem Grundfreibetrag von 15 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von 33000 € und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von 13 % für den Gewinn darüber, der eine Investition im selben Jahr voraussetzt.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Der Grundfreibetrag beträgt höchstens 4950 €, das sind 15 % von 33000 €. Zusammen mit dem investitionsbedingten Teil ist der Gewinnfreibetrag mit 46400 € je Steuerpflichtigem und Jahr gedeckelt. Ab einem Gewinn von 583000 € entfällt er.

Welche Wertpapiere zählen für den Gewinnfreibetrag?

Begünstigt sind bestimmte, im Gesetz definierte Wertpapiere, die dem Betriebsvermögen gewidmet und über eine Behaltefrist gehalten werden. Welche Papiere im Einzelfall in Frage kommen, klärt die Steuerberatung oder die depotführende Bank — die Auswahl ändert sich, die Behaltefrist bleibt.

Bekommt eine GmbH den Gewinnfreibetrag?

Nein. Der Gewinnfreibetrag steht ausschließlich natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu, also Einzelunternehmen, Gesellschaftern von Personengesellschaften und freien Berufen. Für Kapitalgesellschaften gilt stattdessen der Körperschaftsteuertarif.

Dieser Artikel ordnet ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt deiner Entscheidung.

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