Gewerbe anmelden in Österreich
Die Gewerbeanmeldung ist der formale Start deiner Selbstständigkeit. Bei einem freien Gewerbe ist sie oft am selben Tag erledigt, bei einem reglementierten Gewerbe brauchst du zuerst den Befähigungsnachweis.
- Geprüft am
- 9 Abschnitte
- 6 Min Lesezeit
Sofort startklar
Bei einem freien Gewerbe darfst du ab dem Einlangen der vollständigen Anmeldung tätig werden. Einen Nachweis brauchst du nicht.
Freies GewerbeOrientierung, keine verbindliche Einstufung. Welche Tätigkeit reglementiert ist, ist gesetzlich festgelegt.
Inhalt · 11 Abschnitte
Freies oder reglementiertes Gewerbe
Das ist die erste und wichtigste Weiche. Freie Gewerbe kannst du ohne Qualifikationsnachweis anmelden. Reglementierte Gewerbe verlangen einen Befähigungsnachweis, etwa eine Prüfung, einschlägige Ausbildung oder Praxiszeiten. Welche Tätigkeit in welche Kategorie fällt, ist im Detail geregelt und nicht immer intuitiv.
Die teuerste Minute der ganzen Gründung ist die, in der jemand seinen Gewerbewortlaut selbst formuliert.
Der Balken zeigt den Aufwand bis zur Berechtigung, keine Wertung. Ein reglementiertes Gewerbe ist nicht schlechter — es ist nur ein anderes Verfahren.
Aufwand bis zur Gewerbeberechtigung
Freies Gewerbe
ab Einlangen der Anmeldung
Reglementiertes Gewerbe
erst nach Prüfung des Nachweises
Wo du anmeldest
Zuständig ist die Gewerbebehörde, in der Regel die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat am Standort. Vieles läuft inzwischen elektronisch über das Unternehmensserviceportal. Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer.
Die Gewerbebehörde ist immer die Bezirksverwaltungsbehörde. Wie sie heißt, hängt davon ab, wo dein Betrieb steht.
- Wien
- Magistratisches Bezirksamt jenes Bezirks, in dem der Betriebsstandort liegt
- Statutarstädte
- Magistrat der Stadt — dazu zählen unter anderem Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Villach, Wels, Steyr, St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems, Eisenstadt und Rust
- Alle übrigen Gemeinden
- Bezirkshauptmannschaft des Bezirks
- Maßgeblich ist
- der Betriebsstandort, nicht deine Wohnadresse. Fallen beide auseinander, zählt der Standort des Betriebs.
Gewerbe online anmelden
Ein freies Gewerbe kannst du über das Unternehmensserviceportal elektronisch anmelden. Voraussetzung ist eine ID Austria, mit der du dich digital ausweist, und ein USP-Konto. Der Vorteil ist nicht die eingesparte Fahrt, sondern die geführte Eingabe: Das Formular verlangt genau die Angaben, die die Behörde braucht, und macht unvollständige Anmeldungen unwahrscheinlicher. Bei einem reglementierten Gewerbe endet der Online-Weg dort, wo die Behörde deinen Befähigungsnachweis inhaltlich prüfen muss — das lässt sich nicht wegklicken. Die Einstufung deiner Tätigkeit nimmt dir das Portal ebenfalls nicht ab, und genau daran scheitern die meisten Selbstanmeldungen.

Was du mitbringst
Üblich sind Identitätsnachweis, Meldebestätigung, gegebenenfalls Staatsbürgerschaftsnachweis sowie bei reglementierten Gewerben der Befähigungsnachweis. Dazu kommt die Erklärung zur Neugründung nach dem NeuFöG, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, denn damit entfallen bestimmte Gebühren.
Eine unvollständige Anmeldung wird nicht abgelehnt, sondern liegen gelassen — und genau das kostet die Zeit, die du sparen wolltest.
- Amtlicher LichtbildausweisReisepass oder Personalausweis
- Meldebestätigungaktueller Wohnsitz
- Staatsbürgerschaftsnachweisnur wenn die Behörde ihn im Einzelfall verlangt
- Befähigungsnachweisnur bei reglementiertem Gewerbe — Zeugnis, Prüfung oder Praxiszeiten
- NeuFöG-Erklärungvon der Wirtschaftskammer bestätigt, spart Bundesabgaben
- StandortangabeAdresse des Betriebs, bei mobiler Tätigkeit die Wohnadresse
Was danach passiert
Nach der Anmeldung folgen die Meldung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der SVS. Beides ist fristgebunden. Wer die Gründung selbst macht, sollte sich diese Termine sofort notieren, sie sind der häufigste Grund für vermeidbare Nachzahlungen.
Vier Stationen, feste Reihenfolge. Wer die zweite überspringt, merkt es erst bei der ersten Vorschreibung — und dann rückwirkend.
- I
Gewerbebehörde
Anmeldung, Einstufung, Berechtigung
- II
GISA
Eintrag folgt automatisch aus der Anmeldung
- III
SVS
Pflichtversicherung, fristgebunden zu melden
- IV
Finanzamt
Meldung der Tätigkeit, Steuernummer, ggf. UID
39.978
Neugründungen gab es 2025 in Österreich. Jede einzelne davon ist dieselbe Kette aus vier Stationen gegangen.
Quelle: WKO-Neugründungsstatistik 2025
Was die Anmeldung kostet
Die Anmeldung selbst ist bei einer Neugründung mit NeuFöG-Erklärung weitgehend gebührenfrei. Was danach kommt, ist der eigentliche Kostenblock, und der wird regelmäßig übersehen: die Grundumlage der Wirtschaftskammer, die sich nach deiner Fachgruppe richtet und deshalb je nach Tätigkeit unterschiedlich hoch ist, sowie die SVS-Beiträge, die mit der Gewerbeberechtigung entstehen und auch bei geringem Gewinn auf einer Mindestgrundlage anfallen. Beide sind kalkulierbar, wenn man sie kennt. Was in deinem Fall zusammenkommt, rechnet dir der Gründungskostenrechner mit den aktuellen Werten aus.
Wenn du einen festen Standort hast
Sobald dein Betrieb geeignet ist, Nachbarn zu beeinträchtigen — durch Lärm, Geruch, Abgase, Erschütterungen oder Kundenverkehr —, braucht die Anlage zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung. Das ist ein eigenes Verfahren neben der Gewerbeanmeldung und hängt nicht am Gewerbe, sondern am konkreten Standort und seiner Umgebung. Für eine reine Dienstleistung vom Schreibtisch aus stellt sich die Frage nicht. Für Werkstatt, Küche, Lager oder Lokal schon, und dann gehört sie an den Anfang der Planung: Eine Genehmigung nachträglich einzuholen ist deutlich mühsamer, als sie mitzudenken.
Mehrere Gewerbe gleichzeitig
Du darfst beliebig viele Gewerbe nebeneinander anmelden, und das ist der Normalfall, sobald ein Geschäft wächst. Jede Tätigkeit braucht ihre eigene Berechtigung, jede reglementierte ihren eigenen Befähigungsnachweis. Die Wirtschaftskammer-Grundumlage steigt dabei nicht automatisch mit jedem Gewerbe, weil sie sich nach den Fachgruppen richtet, denen deine Berechtigungen zugeordnet sind. Teurer wird es also nicht zwangsläufig, unübersichtlicher schon: Wer fünf Berechtigungen hat und drei davon nicht mehr ausübt, sollte sie zurücklegen statt sie mitlaufen zu lassen.
Die Fristen, die nach der Anmeldung laufen
Zwei Meldungen sind fristgebunden, und beide beginnen mit der Gewerbeberechtigung, nicht mit deinem ersten Auftrag. Die SVS ist über die Aufnahme der Tätigkeit zu verständigen, das Finanzamt über die steuerliche Erfassung. Wer beides verschleppt, wird nicht befreit — die Beiträge laufen rückwirkend auf, und bei verspäteter Meldung kommen Zuschläge dazu. Trag dir beide Termine am Tag der Anmeldung ein, nicht wenn die erste Rechnung geschrieben ist. Genau diese Lücke zwischen Berechtigung und erstem Umsatz ist der Zeitraum, in dem die meisten Fristen reißen.
Wähl dein Bundesland. Maßgeblich ist immer der Standort deines Betriebs, nicht deine Wohnadresse.
Zuständig in Wien
Magistratisches Bezirksamt
Wien ist Gemeinde und Bundesland zugleich. Zuständig ist das Bezirksamt jenes Bezirks, in dem dein Betrieb steht — nicht das an deiner Wohnadresse.
Bewusst ohne Adressen und Öffnungszeiten: Die ändern sich, und eine veraltete Amtsadresse schickt dich an den falschen Ort. Die konkrete Stelle findest du über das Unternehmensserviceportal oder deine Gemeinde.
Die Reihenfolge, die funktioniert
- 1
Tätigkeit prüfen und Gewerbe korrekt einstufen lassen
- 2
Bei reglementiertem Gewerbe den Befähigungsnachweis klären
- 3
NeuFöG-Erklärung vorbereiten, falls die Voraussetzungen vorliegen
- 4
Anmeldung bei der Gewerbebehörde oder über das USP
- 5
Meldung ans Finanzamt, Anmeldung bei der SVS
Die falsche Gewerbe-Einstufung
Wer seine Tätigkeit zu eng oder zu weit anmeldet, bekommt später ein Problem: zu eng heißt, dass Aufträge außerhalb der Berechtigung liegen, zu weit kann einen Befähigungsnachweis auslösen, den du nicht hast. Diese Einstufung ist der Punkt, an dem sich professionelle Begleitung am schnellsten bezahlt macht.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe musst du anmelden, bevor du die Tätigkeit aufnimmst — nicht erst ab einem bestimmten Umsatz. Entscheidend ist nicht die Höhe der Einnahmen, sondern ob du selbstständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht arbeitest. Eine einmalige Gefälligkeit ist kein Gewerbe, eine wiederkehrende Tätigkeit mit Gewinnabsicht schon, auch wenn sie klein ist und nebenbei läuft.
Wo meldet man ein Gewerbe an?
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Betriebsstandorts. Außerhalb der Statutarstädte ist das die Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut das Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt des jeweiligen Bezirks. Maßgeblich ist der Standort des Betriebs, nicht dein Wohnsitz.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Für die Anmeldung selbst fallen bei einer Neugründung in der Regel keine Bundesverwaltungsabgaben und Bundesstempelgebühren an, wenn du eine NeuFöG-Erklärung vorlegst. Was ohne NeuFöG oder bei einer Betriebsübernahme anfällt, hängt vom Gewerbe und vom Verfahren ab — den konkreten Betrag nennt dir die Gewerbebehörde vorab. Dauerhaft ins Geld gehen ohnehin nicht die Gebühren, sondern die Grundumlage der Wirtschaftskammer und die SVS-Beiträge.
Wie viele Gewerbe darf man gleichzeitig anmelden?
So viele du willst. Jede Tätigkeit braucht aber ihre eigene Berechtigung, und jede reglementierte Tätigkeit ihren eigenen Befähigungsnachweis. Mehrere Gewerbe an einem Standort sind üblich; sie erhöhen die WKO-Grundumlage nicht automatisch pro Gewerbe, weil sich die Zugehörigkeit nach den Fachgruppen richtet.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Bei einem freien Gewerbe ist die Anmeldung oft am selben Tag erledigt: Du darfst ab dem Einlangen der vollständigen Anmeldung tätig werden. Bei einem reglementierten Gewerbe dauert es so lange, wie die Behörde für die Prüfung des Befähigungsnachweises braucht — hier entscheidet die Vollständigkeit deiner Unterlagen über den Zeitplan, nicht die Behörde.
Brauche ich für einen Nebenjob ein Gewerbe?
Ja, wenn die Tätigkeit gewerblich ist. Ob du sie neben einer Anstellung ausübst, ändert an der Gewerbeberechtigung nichts — es ändert nur etwas an der Sozialversicherung und daran, wie die Einkünfte in deiner Steuererklärung landen. Nebenberuflich ist eine Frage des Umfangs, nicht der Rechtslage.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.