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Gründen in Österreich

Förderungen für die Gründung

Die wichtigste Regel bei Gründungsförderungen ist keine inhaltliche, sondern eine zeitliche: Fast alle setzen voraus, dass du den Antrag stellst, bevor du gründest. Wer zuerst anmeldet und dann fragt, hat den Anspruch in der Regel schon verloren.

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  • 6 Abschnitte
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Die eine RegelFörderung

VORder Gründung stellst du den Antrag. Danach ist der Anspruch in der Regel weg.

Als Beginn gilt schon
die Gewerbeanmeldung
Ebenso
Bestellung, Mietvertrag
NeuFöG
bei der Amtshandlung
AMS-Programm
vor der Selbstständigkeit

Gefördert wird, was ohne die Förderung nicht stattgefunden hätte. Wer schon gestartet ist, beweist das Gegenteil.

Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Die Regel, an der die meisten scheitern
  2. 02NeuFöG: der Gebührenverzicht
  3. 03Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS
  4. 04Finanzierung statt Zuschuss: aws und Banken
  5. 05Landesförderungen und Branchenprogramme
  6. 06Was eine Förderung nicht ist
  7. 07So gehst du vor
  8. 08Häufige Fragen

Die Regel, an der die meisten scheitern

Förderstellen verlangen, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen hat. Als Beginn gilt je nach Programm bereits die Gewerbeanmeldung, die erste Bestellung oder der unterschriebene Mietvertrag. Der Grund ist förderrechtlich schlicht: Gefördert wird, was ohne die Förderung nicht oder anders stattgefunden hätte. Wer schon gestartet ist, beweist damit das Gegenteil. Praktisch heißt das: Bevor du irgendetwas unterschreibst oder anmeldest, klärst du, ob ein Programm für dich in Frage kommt. Diese eine Reihenfolge ist mehr wert als jede Detailkenntnis der einzelnen Programme.

Zwei Menschen sitzen in einem schlichten Büro über einer aufgeschlagenen Mappe, eine Person erklärt mit dem Stift.
Eine Beratungsstunde vorher kostet nichts. Ein verlorener Anspruch lässt sich nicht nachholen.
Die richtige Reihenfolge

Der Antrag steht vor der Anmeldung, nicht danach. Genau umgekehrt gehen die meisten vor — und verlieren damit den Anspruch.

  1. I

    Beratung

    Gründerservice, AMS oder Landesstelle

  2. II

    Antrag

    vor jeder Anmeldung und Bestellung

  3. III

    Zusage

    schriftlich abwarten

  4. IV

    Gründen

    Gewerbe anmelden, loslegen

NeuFöG: der Gebührenverzicht

Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist die Förderung, die fast jede Gründerin und jeder Gründer bekommt und die trotzdem am häufigsten übersehen wird. Es ist kein Geld, das fließt, sondern ein Verzicht auf bestimmte Abgaben und Gebühren rund um die Gründung. Voraussetzung ist unter anderem, dass tatsächlich eine Neugründung vorliegt und nicht die Fortführung eines bestehenden Betriebs, und dass die erklärende Person in der Betriebsführung tätig ist. Die Erklärung wird bei der zuständigen Berufsvertretung bestätigt und der Behörde vorgelegt — und zwar bei der Anmeldung, nicht danach.

Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann am Unternehmensgründungsprogramm des Arbeitsmarktservice teilnehmen. Es ist keine Einmalzahlung, sondern ein begleiteter Prozess: Vorklärung, fachliche Beratung durch beauftragte Einrichtungen, Ausarbeitung des Vorhabens und finanzielle Absicherung während der Vorbereitungsphase. Die Teilnahme wird beantragt und vom AMS geprüft, bevor du dich selbstständig machst. Der wichtigste Punkt für die Planung: Wer sein Gewerbe bereits angemeldet hat, kommt in der Regel nicht mehr hinein. Zuständig ist deine AMS-Geschäftsstelle; Voraussetzungen und Umfang klärst du dort persönlich, weil sie am Einzelfall hängen.

Finanzierung statt Zuschuss: aws und Banken

Der größere Teil der staatlichen Gründungsunterstützung sind keine Zuschüsse, sondern Finanzierungshilfen. Die Austria Wirtschaftsservice ist die Förderbank des Bundes und arbeitet mit Garantien, Haftungen und geförderten Krediten — sie gibt dir also nicht Geld, sondern macht es der Bank leichter, dir welches zu geben. Für Vorhaben im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank zuständig. Beide Wege setzen ein ausgearbeitetes Vorhaben mit Zahlen voraus, keinen Plan in Stichworten. Das ist kein Formalismus: Eine Bank oder Garantiestelle bewertet dieselbe Frage wie du selbst — trägt das Modell.

Landesförderungen und Branchenprogramme

Jedes Bundesland hat eigene Programme, oft mit anderen Schwerpunkten als der Bund: Investitionszuschüsse, Beratungsförderungen, Digitalisierung, Übernahme von Betrieben. Dazu kommen Programme einzelner Branchen und Kammern. Der Bestand ändert sich laufend, weshalb eine Liste an dieser Stelle innerhalb eines Jahres falsch wäre. Der verlässliche Weg ist das Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland: Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos, und die Stelle kennt sowohl die Landes- als auch die Bundesprogramme.

Was eine Förderung nicht ist

Eine Förderung ist kein Ersatz für ein tragfähiges Vorhaben und in aller Regel kein freies Geld. Zuschüsse sind zweckgebunden und werden nachgewiesen, Garantien kosten Entgelt, geförderte Kredite sind Kredite. Dazu kommt der Aufwand: Antrag, Nachweise, Berichte. Für ein kleines Dienstleistungsunternehmen ohne Investitionen ist der ehrliche Rat oft, sich auf NeuFöG und die kostenlose Beratung zu beschränken und die Zeit stattdessen in die ersten Kunden zu stecken. Für ein investitionsintensives Vorhaben kann eine Garantie dagegen der Unterschied zwischen Finanzierung und keiner Finanzierung sein.

Eine Förderung macht ein tragfähiges Vorhaben leichter. Ein untragfähiges macht sie nur teurer.

So gehst du vor

  1. 1

    Beratungstermin beim Gründerservice der Wirtschaftskammer vereinbaren

  2. 2

    Bei Arbeitslosigkeit zuerst mit der AMS-Geschäftsstelle sprechen

  3. 3

    Vorhaben mit Zahlen ausarbeiten, bevor du Anträge stellst

  4. 4

    Anträge einreichen und die schriftliche Zusage abwarten

  5. 5

    NeuFöG-Erklärung bei der Berufsvertretung bestätigen lassen

  6. 6

    Erst danach Gewerbe anmelden und Verträge unterschreiben

Häufigster Fehler

Zuerst anmelden, dann fragen

Der Ablauf, den fast alle wählen, ist genau der falsche: Gewerbe anmelden, loslegen, und ein paar Wochen später hören, dass es Förderungen gegeben hätte. Zu diesem Zeitpunkt gilt das Vorhaben als begonnen, und die meisten Programme sind damit verschlossen. Eine Beratung vorher kostet nichts und dauert eine Stunde. Die verlorenen Ansprüche lassen sich dagegen nicht nachholen.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einen Gründungszuschuss?

Einen bundesweiten Zuschuss, den jede Gründerin automatisch bekommt, gibt es nicht. Was es gibt: das NeuFöG als Verzicht auf bestimmte Gebühren und Abgaben, das Unternehmensgründungsprogramm des AMS für Menschen aus der Arbeitslosigkeit, Finanzierungshilfen des Bundes über die aws und Programme der einzelnen Bundesländer. Welche davon in deinem Fall greifen, hängt von deiner Ausgangslage ab und wird vor der Gründung geklärt.

Kann ich mich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?

Ja, und dafür gibt es mit dem Unternehmensgründungsprogramm des AMS einen eigenen Weg mit Beratung und Absicherung der Vorbereitungsphase. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst mit der AMS-Geschäftsstelle sprechen und die Teilnahme klären, dann gründen. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet, kommt in der Regel nicht mehr in das Programm.

Muss ich einen Businessplan haben, um gefördert zu werden?

Für das NeuFöG nicht. Für alles, wo Geld oder eine Haftung im Spiel ist, praktisch immer. Die Förderstelle bewertet dieselbe Frage wie eine Bank: ob das Vorhaben trägt. Dafür braucht sie Zahlen — Umsatzannahmen mit Begründung, Kostenstruktur, Kapitalbedarf und einen Zeitplan. Ein Plan in Stichworten reicht dafür nicht aus.

Muss eine Förderung zurückgezahlt werden?

Das hängt von der Art ab. Ein Zuschuss wird nicht zurückgezahlt, ist aber zweckgebunden und wird nachgewiesen — wird der Zweck verfehlt, kann er zurückgefordert werden. Ein geförderter Kredit ist ein Kredit und wird getilgt. Eine Garantie ist eine Absicherung für die Bank und kostet laufendes Entgelt. Diese drei Formen werden im Alltag oft in einen Topf geworfen, unterscheiden sich aber grundlegend in dem, was sie dich kosten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Voraussetzungen, Beträge und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle — Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, AMS oder Förderstelle. Geprüft am 22.07.2026.