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Steuern & Abgaben

Kleinunternehmerregelung in Österreich

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit: Du stellst sie nicht in Rechnung und führst sie nicht ab. Der Preis dafür ist, dass du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen kannst.

  • Geprüft am
  • 7 Abschnitte
  • 5 Min Lesezeit
Die Grenze im JahresverlaufUmsatzsteuer
1/3
  1. Unter der Grenzebis 55.000 €
  2. In der Toleranz+ 10 %
  3. DarüberRegelbesteuerung

Was sich mit dem Wechsel ändert

  • Umsatzsteuer auf jeder Rechnung
  • Vorsteuerabzug wird möglich
  • Voranmeldung in festem Rhythmus
Grenze brutto pro Kalenderjahr. Stand 2026, geprüft am 19.07.2026. Quelle: SVS, WKO.
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Wie die Regelung funktioniert
  2. 02Wann sie sich rechnet
  3. 03Wann sie dich Geld kostet
  4. 04Was auf deine Rechnung muss
  5. 05Wie die Grenze gerechnet wird
  6. 06Wenn du im EU-Ausland einkaufst
  7. 07Der Verzicht ist möglich, aber bindend
  8. 08Häufige Fragen

Wie die Regelung funktioniert

Wer mit seinem Jahresumsatz unter der gesetzlichen Grenze bleibt, gilt als Kleinunternehmer und ist unecht von der Umsatzsteuer befreit. „Unecht" heißt: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, aber eben auch kein Vorsteuerabzug. Auf den Rechnungen muss ein Hinweis auf die Befreiung stehen. Die aktuelle Umsatzgrenze erfährst du beim Finanzamt oder in der WKO-Information, sie wurde in den letzten Jahren mehrfach angehoben.

Die Umsatzgrenze und was sie auslöst

Bewusst ohne eingebrannte Zahl: Die Grenze wurde mehrfach angehoben, und eine Grafik mit fixem Betrag ist im Jahr darauf falsch. Der aktuelle Wert steht im Rechner, mit Stand und Quelle.

Umsatzgrenze pro Kalenderjahr

Darunter

Kleinunternehmer

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Kein Vorsteuerabzug aus deinen Einkäufen
  • Keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung
  • Hinweis auf die Befreiung ist auf jeder Rechnung Pflicht

Darüber

Regelbesteuerung

  • Umsatzsteuer wird verrechnet und abgeführt
  • Vorsteuer aus Einkäufen ist abziehbar
  • Voranmeldung in festem Rhythmus
  • Für Firmenkunden ändert sich am Nettopreis nichts

Wann sie sich rechnet

Die Regelung lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden Privatpersonen sind. Für die ist dein Preis ohne Umsatzsteuer schlicht günstiger. Sie lohnt sich außerdem, wenn du kaum Ausgaben hast, aus denen du Vorsteuer ziehen könntest, also typischerweise bei reiner Dienstleistung ohne große Anschaffungen.

Eine Frau schreibt am Tisch eine Rechnung auf einem Papierblock, daneben ein kleiner Belegstapel.
Für Privatkunden ist dein Preis ohne Umsatzsteuer schlicht niedriger. Bei Firmenkunden ändert sie nichts.

Wann sie dich Geld kostet

Wenn deine Kunden Unternehmen sind, ist die Umsatzsteuer für sie ein durchlaufender Posten, dein Nettopreis zählt. Dann bringt dir die Befreiung keinen Preisvorteil, kostet dich aber den Vorsteuerabzug. Wer am Anfang viel investiert, etwa in Ausstattung, Fahrzeug oder Technik, verschenkt so bares Geld.

Was auf deine Rechnung muss

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, und genau das muss auf der Rechnung stehen: ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Fehlt er und du weist stattdessen versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt — auch dann, wenn du gar nicht steuerpflichtig wärst. Diese Regel überrascht viele, ist aber logisch: Dein Kunde könnte den ausgewiesenen Betrag als Vorsteuer geltend machen. Alle übrigen Rechnungsmerkmale gelten unverändert, von der fortlaufenden Nummer bis zur Leistungsbeschreibung.

Wie die Grenze gerechnet wird

Maßgeblich ist der Umsatz eines Kalenderjahres, nicht dein Gewinn und nicht dein Kontostand. Bestimmte Umsätze bleiben bei der Berechnung außer Ansatz, etwa Hilfsgeschäfte oder die Veräußerung von Anlagevermögen. Wer unterjährig startet, rechnet nicht anteilig herunter — die Grenze gilt für das Kalenderjahr, egal ob du im Jänner oder im Oktober begonnen hast. Das ist bei einer Gründung im zweiten Halbjahr ein Vorteil und im Folgejahr eine Falle, weil dann erstmals zwölf volle Monate zusammenkommen.

Wenn du im EU-Ausland einkaufst

Bei Leistungen aus dem EU-Ausland kann die Steuerschuld auf dich übergehen, auch als Kleinunternehmer. Das betrifft schneller, als man denkt: Werbung über eine ausländische Plattform, ein Software-Abo mit Sitz in Irland, eine Agenturleistung aus Deutschland. In diesen Fällen brauchst du eine UID-Nummer und musst die Steuer selbst abführen — ohne sie im Gegenzug als Vorsteuer ziehen zu können, weil du unecht befreit bist. Das ist kein Grund gegen die Regelung, aber ein Grund, die eigenen Einkäufe einmal durchzusehen.

Der Verzicht ist möglich, aber bindend

Du kannst freiwillig auf die Befreiung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Dieser Verzicht bindet dich mehrere Jahre. Das ist kein Grund, ihn zu meiden, aber ein Grund, vorher zu rechnen statt es später zu bereuen.

Wo stehst du?

Zieh den Regler auf deinen erwarteten Jahresumsatz. Maßgeblich ist der Umsatz, nicht der Gewinn.

30.250

0 €55.00075.625

Kleinunternehmer

Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und gibst keine Voranmeldung ab. Dafür bekommst du keine Vorsteuer zurück.

Mit deinen Zahlen durchrechnen

Grenze und Toleranz nach dem Stand 2026, geprüft am 19.07.2026. Quellen: USP, WKO. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.

Häufigster Fehler

Die Grenze wird unterjährig gerissen

Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Entscheidung am Anfang, sondern das Überschreiten der Grenze mitten im Jahr. Dann wird die Umsatzsteuer rückwirkend fällig, während du sie deinen Kunden nicht mehr nachverrechnen kannst. Wer im Grenzbereich arbeitet, sollte den Umsatz laufend mitrechnen, nicht erst beim Jahresabschluss.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerbefreiung für kleine Umsätze. Wer unter der Jahresgrenze bleibt, verrechnet keine Umsatzsteuer und muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Der Preis dafür ist der fehlende Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf deinen eigenen Einkäufen bleibt bei dir hängen und ist damit ein echter Kostenfaktor.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Sie lohnt sich, wenn deine Kunden Privatpersonen sind und du wenig einkaufst. Für Privatkunden ist dein Preis ohne Umsatzsteuer schlicht niedriger. Sie lohnt sich nicht, wenn deine Kunden Unternehmen sind — die holen sich die Umsatzsteuer ohnehin zurück, für sie ändert sie nichts — und sie lohnt sich nicht, wenn du am Anfang viel investierst, weil dir dann der Vorsteuerabzug auf genau diese Investitionen entgeht.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Überschreitest du die Grenze, fällst du aus der Befreiung und musst Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Für eine geringfügige, einmalige Überschreitung gibt es eine Toleranzregel; der genaue Prozentsatz und die Rechtsfolge stehen im Kleinunternehmer-Rechner mit Stand und Quelle. Gefährlich ist nicht die Überschreitung selbst, sondern sie zu spät zu bemerken: Die Umsatzsteuer für bereits gestellte Rechnungen schuldest du auch dann, wenn du sie deinen Kunden nicht mehr nachverrechnen kannst.

Muss ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?

Für rein inländische Geschäfte brauchst du als Kleinunternehmer keine UID-Nummer. Du brauchst sie, sobald du Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst oder ins EU-Ausland erbringst — dann kann die Steuerschuld auf dich übergehen, und ohne UID wird der Vorgang unnötig kompliziert. Die UID beantragst du beim Finanzamt.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für die SVS?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich eine Umsatzsteuerfrage. Auf die Pflichtversicherung bei der SVS und auf die Einkommensteuer hat sie keinerlei Wirkung. Das ist die häufigste Verwechslung überhaupt: Umsatzsteuerbefreit heißt nicht abgabenbefreit.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.