SVS-Beiträge für Selbstständige
Die SVS ist die Position, die Gründungen am häufigsten in Schwierigkeiten bringt — nicht wegen der Höhe, sondern wegen der Nachbemessung: Die ersten Jahre werden vorläufig verrechnet und später auf Basis des tatsächlichen Gewinns korrigiert.
- Geprüft am
- 4 Abschnitte
- 1 Min Lesezeit
- Pensionsversicherung
- 18,50 %
- Krankenversicherung
- 6,80 %
- Selbständigenvorsorge
- 1,53 %
- Unfallversicherung
- 155,40 € / Jahr
Inhalt · 4 Abschnitte
Was die SVS abdeckt
Als gewerblich Selbstständiger bist du bei der Sozialversicherung der Selbstständigen pflichtversichert. Die Beiträge decken Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Selbstständigenvorsorge ab. Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um deine eigene Absicherung.
Vorläufige Beiträge und Nachbemessung
In den ersten Jahren kennt die SVS deinen tatsächlichen Gewinn noch nicht und schreibt deshalb vorläufige Beiträge vor, häufig auf Basis einer Mindestgrundlage. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird rückwirkend nachbemessen. Wer gut verdient hat, bekommt dann eine Nachzahlung für zurückliegende Jahre.

Warum das dritte Jahr der kritische Punkt ist
Typischerweise trifft die erste größere Nachbemessung im dritten Jahr ein, während gleichzeitig die laufenden Beiträge steigen. Beides zusammen kann die Liquidität empfindlich treffen, gerade wenn das Geschäft gerade gut läuft und Investitionen anstehen.
Die Beiträge der ersten Jahre sind vorläufig. Korrigiert wird, sobald der Steuerbescheid vorliegt — und dann trifft die Nachzahlung auf die laufende Vorschreibung.
- I
Jahr 1
Vorläufige Beiträge auf niedriger Grundlage
- II
Jahr 2
Weiter vorläufig, Steuerbescheid fehlt noch
- III
Jahr 3
Nachbemessung trifft laufende Vorschreibung
Neugründer und Nebenberufliche
Für Neugründer gibt es Erleichterungen bei bestimmten Beitragsteilen. Wer nebenberuflich selbstständig ist und daneben angestellt bleibt, kann unter Umständen eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Die konkreten Werte und Bedingungen erfährst du direkt bei der SVS.
Die Nachzahlung ist nicht eingeplant
Der häufigste Fehler ist, die vorläufigen Beiträge für die endgültigen zu halten. Wer im ersten Jahr gut verdient, sollte von Anfang an Rücklagen für die spätere Nachbemessung bilden. Wir empfehlen eine feste monatliche Rückstellung, getrennt vom Geschäftskonto.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.