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Gründen in Österreich

Selbstständig machen in Österreich

Selbstständig zu sein ist in Österreich kein einheitlicher Status, sondern drei verschiedene: Gewerbe, Neue Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit. Welcher für dich gilt, entscheidet deine Tätigkeit — und dieser eine Punkt bestimmt danach alles Weitere.

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In zwei Fragen
Hat dein Beruf eine eigene Kammer?
Ist deine Tätigkeit gewerblich?
Daraus wird

Gewerbe

Du brauchst eine Gewerbeberechtigung. Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, danach SVS und Finanzamt.

Gewerbe anmelden

Orientierung, keine verbindliche Einstufung. Die entscheidet im Zweifel die Gewerbebehörde.

Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Die erste Frage: welche Art von Selbstständigkeit
  2. 02Haupt- oder nebenberuflich
  3. 03Was du wirklich anmelden musst
  4. 04Was es kostet, bevor du etwas verdienst
  5. 05Die Rechtsform ist die kleinere Frage
  6. 06Die ersten zwölf Monate
  7. 07Von der Idee zur ersten Rechnung
  8. 08Häufige Fragen

Die erste Frage: welche Art von Selbstständigkeit

Österreich kennt drei Formen, und sie schließen einander aus. Eine gewerbliche Tätigkeit braucht eine Gewerbeberechtigung — das gilt für Handel, Handwerk, Gastronomie, die meisten Dienstleistungen und praktisch alles, was regelmäßig und mit Gewinnabsicht betrieben wird. Die Neue Selbstständigkeit betrifft Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind und trotzdem selbstständig ausgeübt werden, etwa Vortragende, Autorinnen oder wissenschaftliche Arbeit. Die Freien Berufe haben eigene Berufsgesetze und eigene Kammern; dazu zählen unter anderem Ärzte, Anwältinnen, Steuerberater und Ziviltechnikerinnen. Diese Einordnung ist keine Formalie: Von ihr hängen Anmeldung, Versicherungsträger und Kammerzugehörigkeit ab.

Ein Mann sitzt frühmorgens mit einem Notizbuch am Küchentisch einer Wiener Altbauwohnung und blickt aus dem Fenster.
Der Teil, den keine Behörde abnimmt: die Entscheidung. Alles Weitere auf dieser Seite ist Verfahren.
Die drei Formen der Selbstständigkeit

Sie schließen einander aus. Welche für dich gilt, entscheidet deine Tätigkeit — nicht deine Entscheidung und nicht dein Umsatz.

Gewerbliche Tätigkeit
Braucht eine Gewerbeberechtigung. Handel, Handwerk, Gastronomie und die meisten Dienstleistungen. Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Versicherung bei der SVS, Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.
Neue Selbstständigkeit
Kein Gewerbe, keine Gewerbeanmeldung — etwa Vortragende, Autorinnen, wissenschaftliche Arbeit. Dafür meldest du dich selbst bei der SVS, und zwar bevor du beginnst.
Freie Berufe
Eigene Berufsgesetze und eigene Kammern, unter anderem Ärztinnen, Anwälte, Steuerberaterinnen, Ziviltechniker. Zulassung und Versicherung laufen über die jeweilige Kammer.

Haupt- oder nebenberuflich

Nebenberufliche Selbstständigkeit ist kein eigener Status und keine Erleichterung bei der Anmeldung. Wer neben einer Anstellung ein Gewerbe ausübt, meldet es genauso an wie jemand, der ausschließlich davon lebt. Anders ist die Sozialversicherung: Bei einer Mehrfachversicherung gibt es Regeln, die eine doppelte Beitragsbelastung über der Höchstbeitragsgrundlage begrenzen. Anders ist auch die Steuer, weil deine selbstständigen Einkünfte zu den Einkünften aus der Anstellung addiert werden und deshalb im höheren Tarifbereich landen können. Genau das überrascht im zweiten Jahr die meisten: Das Nebeneinkommen war eingeplant, die Steuer darauf nicht.

Was du wirklich anmelden musst

Bei einer gewerblichen Tätigkeit sind es drei Stellen: die Gewerbebehörde für die Berechtigung, die SVS für die Pflichtversicherung und das Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Die Wirtschaftskammer musst du nicht anmelden, die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeberechtigung. In der Neuen Selbstständigkeit entfällt die Gewerbebehörde, dafür meldest du dich selbst bei der SVS — und zwar bevor du die Tätigkeit beginnst, nicht wenn du eine Schwelle überschreitest. Ein Firmenbucheintrag ist für Einzelunternehmen nur in bestimmten Fällen nötig; für die meisten Gründerinnen und Gründer ist er kein Thema.

Drei Stellen, eine Reihenfolge

Bei einer gewerblichen Tätigkeit. In der Neuen Selbstständigkeit entfällt die erste Station, dafür meldest du dich bei der zweiten selbst.

  1. I

    Gewerbebehörde

    Berechtigung, Einstufung, GISA-Eintrag

  2. II

    SVS

    Pflichtversicherung, fristgebunden

  3. III

    Finanzamt

    Steuernummer, ggf. UID

Was es kostet, bevor du etwas verdienst

Die reine Anmeldung ist bei einer Neugründung mit NeuFöG-Erklärung weitgehend gebührenfrei. Ins Geld gehen die laufenden Posten: die SVS-Beiträge, die auch bei geringem Gewinn auf Basis einer Mindestgrundlage anfallen, und die Grundumlage der Wirtschaftskammer. Beide sind vorhersehbar, und beide werden regelmäßig unterschätzt, weil sie im ersten Jahr vorläufig vorgeschrieben und später nachbemessen werden. Diese Nachbemessung ist der Grund, warum das dritte Jahr für viele Selbstständige das finanziell härteste ist — nicht das erste. Was in deinem Fall zusammenkommt, rechnet dir der Gründungskostenrechner mit den aktuellen Werten aus.

Der Denkfehler beim Start

Was einmalig anfällt, ist überschaubar. Was jährlich anfällt, entscheidet, ob die Selbstständigkeit trägt.

einmalig ↔ laufend

Darunter

Einmalig bei der Gründung

  • Gewerbeanmeldung, mit NeuFöG weitgehend gebührenfrei
  • Gegebenenfalls Notar und Firmenbuch bei einer Kapitalgesellschaft
  • Erstausstattung, Website, erste Werbemittel

Darüber

Jedes Jahr wieder

  • SVS-Beiträge, mindestens auf Basis der Mindestgrundlage
  • Grundumlage der Wirtschaftskammer je nach Fachgruppe
  • Einkommensteuer, sobald der Gewinn die Grenze übersteigt
  • Buchhaltung oder Steuerberatung

Die Rechtsform ist die kleinere Frage

Über 80 Prozent aller Neugründungen in Österreich sind Einzelunternehmen, und das aus gutem Grund: kein Mindestkapital, kein Notar, keine Bilanzierungspflicht. Eine GmbH wird interessant, wenn du deine Haftung beschränken willst, mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder Kapitalgeber erwarten, dass eine Kapitalgesellschaft dahintersteht. Sie kostet dafür Stammkapital, Notariatsakt und dauerhaft mehr Buchhaltung. Die Entscheidung lässt sich später ändern — eine Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein normaler Vorgang. Deshalb ist es selten klug, die Gründung monatelang an dieser Frage aufzuhalten.

82,8 %

aller Neugründungen in Österreich sind Einzelunternehmen. Die Rechtsformfrage ist für die große Mehrheit schon beantwortet, bevor sie gestellt wird.

Quelle: WKO-Neugründungsstatistik 2025

Die ersten zwölf Monate

Der eigentliche Anfang liegt nach der Anmeldung. Drei Dinge entscheiden über das erste Jahr. Erstens die Rücklage: Lege von jedem Eingang einen festen Anteil für Steuer und SVS beiseite, auf ein getrenntes Konto, ab der ersten Rechnung. Zweitens die Fristen: Umsatzsteuervoranmeldung, wenn du nicht Kleinunternehmer bist, und die Einkommensteuererklärung. Beide sind terminiert, beide lösen bei Versäumnis Zuschläge aus. Drittens die Belege: Wer sie monatlich sortiert, zahlt für die Buchhaltung einen Bruchteil dessen, was ein Schuhkarton im März kostet. Nichts davon ist anspruchsvoll — es scheitert nur regelmäßig daran, dass es niemand von Anfang an macht.

Gescheitert wird selten an der Gründung. Gescheitert wird an der Rücklage, die im ersten Jahr niemand gebildet hat.
Aus über 500 begleiteten Gründungen
Die drei Dinge, an denen es hängt

Keines davon ist anspruchsvoll. Alle drei scheitern regelmäßig daran, dass sie niemand von Anfang an macht.

  • Getrenntes Konto für RücklagenVon jedem Eingang ein fester Anteil, ab der ersten Rechnung
  • Fristen im KalenderUmsatzsteuervoranmeldung und Einkommensteuererklärung, beide terminiert
  • Belege monatlich sortierenKostet Minuten im Monat und spart ein Vielfaches beim Jahresabschluss
  • SVS-Nachbemessung einplanenDas dritte Jahr ist für viele das finanziell härteste, nicht das erste

Von der Idee zur ersten Rechnung

  1. 1

    Tätigkeit einordnen: Gewerbe, Neue Selbstständigkeit oder Freier Beruf

  2. 2

    Bei einem Gewerbe klären, ob es frei oder reglementiert ist

  3. 3

    Rechtsform wählen — für die meisten das Einzelunternehmen

  4. 4

    NeuFöG-Erklärung vorbereiten, solange die Gründung noch bevorsteht

  5. 5

    Gewerbe anmelden oder Neue Selbstständigkeit bei der SVS melden

  6. 6

    Finanzamt informieren, Steuernummer holen, UID prüfen

  7. 7

    Getrenntes Konto für Steuer- und SVS-Rücklagen einrichten

  8. 8

    Erste Rechnung stellen — mit allen Pflichtangaben

Häufigster Fehler

Die Rücklage, die niemand bildet

Im ersten Jahr schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor, die auf einer niedrigen Grundlage beruhen, und das Finanzamt kennt deinen Gewinn noch nicht. Beides wird später nachbemessen. Wer in dieser Zeit den vollen Eingang als Einkommen betrachtet, bekommt im zweiten oder dritten Jahr eine Nachzahlung für Steuer und Sozialversicherung gleichzeitig. Das ist der mit Abstand häufigste Grund, warum eine an sich funktionierende Selbstständigkeit in Schwierigkeiten gerät — und der am leichtesten vermeidbare.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.

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Häufige Fragen
Wie mache ich mich in Österreich selbstständig?

Du ordnest zuerst deine Tätigkeit ein: gewerblich, Neue Selbstständigkeit oder Freier Beruf. Bei einer gewerblichen Tätigkeit meldest du das Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde an, danach folgen die Meldungen bei SVS und Finanzamt. In der Neuen Selbstständigkeit entfällt die Gewerbeanmeldung, die SVS-Meldung machst du selbst. In beiden Fällen kannst du starten, sobald die Anmeldung vorliegt — bei einem reglementierten Gewerbe erst nach Prüfung des Befähigungsnachweises.

Wie viel Geld braucht man, um sich selbstständig zu machen?

Für die Anmeldung selbst sehr wenig: Mit einer NeuFöG-Erklärung entfallen bei einer Neugründung bestimmte Bundesabgaben und Bundesstempelgebühren. Rechnen musst du mit den laufenden Kosten — SVS-Beiträge fallen auch bei geringem Gewinn auf Basis einer Mindestgrundlage an, dazu kommt die WKO-Grundumlage. Eine GmbH braucht zusätzlich Stammkapital und Notar. Welche Summe in deinem Fall zusammenkommt, rechnet der Gründungskostenrechner mit den aktuellen Werten.

Kann ich mich selbstständig machen, während ich angestellt bin?

Ja. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig davon, ob du daneben angestellt bist. Prüfe zwei Dinge: ob dein Dienstvertrag eine Nebenbeschäftigung einschränkt, und wie sich die Mehrfachversicherung auswirkt. Steuerlich werden beide Einkünfte zusammengerechnet, dein selbstständiger Gewinn wird also mit deinem persönlichen Steuersatz belastet — nicht mit dem Eingangssatz.

Brauche ich für jede selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein?

Nein. Die Neue Selbstständigkeit und die Freien Berufe kommen ohne Gewerbeschein aus. Die Abgrenzung ist gesetzlich geregelt und im Einzelfall nicht immer offensichtlich — Vortragstätigkeit ist etwa in der Regel kein Gewerbe, ein Trainingsangebot mit fixem Studio kann eines sein. Im Zweifel klärt das die Gewerbebehörde oder das Gründerservice der Wirtschaftskammer, bevor du startest.

Was ist die beste Idee, um sich selbstständig zu machen?

Die, für die es zahlende Kunden gibt, bevor du gegründet hast. Das ist kein Ausweichen vor der Frage, sondern die einzige belastbare Antwort: Die Rechtsform, die Anmeldung und die Buchhaltung lassen sich in Wochen lösen, ein fehlender Markt nicht. Wer aus einer Anstellung heraus gründet, hat den Vorteil, den ersten Auftrag noch vor der Kündigung suchen zu können.

Wann muss ich mich bei der SVS melden?

Bei einer gewerblichen Tätigkeit entsteht die Pflichtversicherung mit der Gewerbeberechtigung, und die Meldung ist fristgebunden. In der Neuen Selbstständigkeit meldest du dich selbst, sobald du die Tätigkeit aufnimmst. Wer die Meldung verschleppt, wird nicht von der Beitragspflicht befreit — die Beiträge laufen rückwirkend auf, und Beitragszuschläge kommen dazu.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Voraussetzungen, Beträge und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle — Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, AMS oder Förderstelle. Geprüft am 22.07.2026.