Einkommensteuer für Selbstständige
Versteuert wird dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, nicht dein Umsatz. Der Tarif ist progressiv: Bis zu einem Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an, darüber steigt der Satz stufenweise.
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- 4 Abschnitte
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Jahr 1
Vorläufige Vorschreibung auf niedriger Basis
Jahr 2
Erste Veranlagung, erste Nachzahlung
Jahr 3
Nachbemessung und laufende Vorauszahlung treffen zusammen
Inhalt · 4 Abschnitte
Gewinn statt Umsatz
Grundlage ist der Gewinn. Als Einzelunternehmer ermittelst du ihn in der Regel über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Was reinkommt, minus was betrieblich rausgeht. Kapitalgesellschaften wie die GmbH bilanzieren stattdessen und unterliegen der Körperschaftsteuer.
Betriebsausgaben
Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist: Arbeitsmittel, Fachliteratur, betriebliche Fahrten, Versicherungen, Beratung. Bei gemischt genutzten Dingen zählt nur der betriebliche Anteil. Wichtig ist die Belegführung, denn ohne Beleg kein Abzug.

Vorauszahlungen
Nach dem ersten Steuerbescheid schreibt das Finanzamt Vorauszahlungen vor, die vierteljährlich fällig werden. Sie orientieren sich am zuletzt veranlagten Gewinn. Wenn dein Geschäft einbricht, kannst du eine Herabsetzung beantragen, statt in Zahlungsrückstand zu geraten.
Gewinnfreibetrag
Selbstständigen steht ein Gewinnfreibetrag zu, der die Bemessungsgrundlage senkt. Ein Teil steht automatisch zu, ein weiterer Teil setzt begünstigte Investitionen voraus. Die genauen Beträge und Voraussetzungen ändern sich, sie gehören mit dem Steuerberater durchgerechnet.
Das erste Jahr fühlt sich billig an
Im ersten Jahr gibt es meist noch keine Vorauszahlungen, die Steuer wird erst später fällig. Viele halten das für Gewinn und geben es aus. Dann kommen Steuerbescheid und Vorauszahlung im selben Zeitraum, und plötzlich sind es zwei Jahre auf einmal. Leg von Anfang an einen Anteil jeder Einnahme zurück.
Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.
Wir übernehmen die Formalitäten.
Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.