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Behördenwege

Neue Selbstständigkeit

Neue Selbstständige üben eine betriebliche Tätigkeit aus, für die keine Gewerbeberechtigung nötig ist — etwa Vortragende, Autorinnen, Künstler oder bestimmte Beratungsleistungen. Ein Gewerbeschein entfällt, die Sozialversicherungspflicht bei der SVS aber nicht.

  • Geprüft am
  • 6 Abschnitte
  • 3 Min Lesezeit
Die Meldung kommt zuerst
  1. SVS-Meldung

    Du meldest dich selbst — es gibt keine Gewerbeanmeldung, die es auslöst.

  2. Tätigkeit beginnt

    Ab hier läuft die Pflichtversicherung, unabhängig von deiner Meldung.

Verspätet gemeldet heißt nicht befreit: Die Beiträge laufen rückwirkend auf, und ein Beitragszuschlag kommt dazu.

Der wichtigste Unterschied zum Gewerbe: Hier ist die Meldung deine Bringschuld.
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wer als neue Selbstständige gilt
  2. 02Kein Gewerbeschein, trotzdem Pflichten
  3. 03Typische Tätigkeiten
  4. 04Was du selbst erledigen musst
  5. 05Wenn sich die Tätigkeit ändert
  6. 06Versicherungsgrenzen
  7. 07Häufige Fragen

Wer als neue Selbstständige gilt

Erfasst sind selbstständige Erwerbstätigkeiten außerhalb der Gewerbeordnung. Typische Beispiele sind Vortrags- und Lehrtätigkeit, schriftstellerische und künstlerische Arbeit sowie bestimmte Experten- und Beratungsleistungen. Ob deine konkrete Tätigkeit darunterfällt, entscheidet die inhaltliche Einordnung, nicht die Bezeichnung.

Eine Vortragende steht vor einer kleinen Gruppe in einem hellen Seminarraum und erklärt etwas mit der Hand.
Vortragen, schreiben, begutachten: selbstständig ohne Gewerbeschein — und trotzdem von Anfang an versicherungspflichtig.

Kein Gewerbeschein, trotzdem Pflichten

Ohne Gewerbeberechtigung entfällt die Gewerbeanmeldung und damit die automatische Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft. Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Meldung bei der SVS bleiben aber bestehen. Wer das übersieht, bekommt später Nachforderungen.

Typische Tätigkeiten

Als Neue Selbstständige gelten unter anderem Vortragende und Trainerinnen, schriftstellerische und journalistische Arbeit, wissenschaftliche Tätigkeit, Gutachten, Psychotherapie außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie künstlerische Arbeit, soweit sie nicht in ein Gewerbe fällt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall heikel: Ein Vortrag ist in der Regel kein Gewerbe, ein Trainingsangebot mit fixem Studio und laufendem Betrieb kann eines sein. Entscheidend ist, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, nicht wie sie in der Rechnung heißt.

Was du selbst erledigen musst

Der praktische Unterschied zum Gewerbe ist eine Bringschuld. Beim Gewerbe löst die Anmeldung bei der Behörde alles Weitere aus — GISA-Eintrag, Kammermitgliedschaft, Meldung an die SVS. In der Neuen Selbstständigkeit gibt es diesen Auslöser nicht. Niemand erfährt von deiner Tätigkeit, wenn du sie nicht selbst meldest: die SVS für die Pflichtversicherung, das Finanzamt für die steuerliche Erfassung. Diese Lücke ist der Grund, warum Nachzahlungen in diesem Bereich häufiger sind als bei Gewerbetreibenden.

Wenn sich die Tätigkeit ändert

Aus einer Neuen Selbstständigkeit kann im Lauf der Zeit ein Gewerbe werden, ohne dass jemand eine Entscheidung trifft. Wer als Vortragende beginnt und später Material verkauft, Räume betreibt oder Mitarbeiter beschäftigt, rutscht schrittweise in gewerbliches Terrain. Der Übergang passiert leise und wird meist erst bemerkt, wenn eine Behörde nachfragt. Wer merkt, dass sich das Geschäft verändert, klärt die Einstufung besser vorher — eine nachträgliche Gewerbeanmeldung ist unproblematisch, eine jahrelang fehlende Berechtigung nicht.

Versicherungsgrenzen

Die Pflichtversicherung bei der SVS setzt ab bestimmten Einkünftegrenzen ein. Wird die Grenze überschritten, gilt die Versicherungspflicht rückwirkend für das ganze Jahr. Die aktuellen Werte erfährst du direkt bei der SVS, sie werden jährlich angepasst.

Häufigster Fehler

Die Meldung an die SVS wird vergessen

Weil es keinen Gewerbeschein gibt, fehlt der Anstoß von der Behörde. Viele melden sich deshalb erst, wenn die SVS von sich aus auf Basis der Steuerdaten aktiv wird — dann rückwirkend, oft mit Beitragszuschlag. Wer absehbar über die Grenze kommt, meldet sich besser selbst.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Wer gilt als Neue Selbstständige oder Neuer Selbstständiger?

Wer selbstständig erwerbstätig ist, ohne dafür eine Gewerbeberechtigung zu brauchen und ohne einem Freien Beruf mit eigener Kammer anzugehören. Typische Beispiele sind Vortragstätigkeit, schriftstellerische und wissenschaftliche Arbeit oder Gutachten. Entscheidend ist die Tätigkeit selbst, nicht wie du dich nennst.

Muss ich mich als Neue Selbstständige bei der SVS melden?

Ja, und zwar selbst und fristgerecht. Anders als beim Gewerbe erfährt die SVS von deiner Tätigkeit nicht automatisch, weil es keine Gewerbeanmeldung gibt, die sie auslöst. Diese Bringschuld ist der wichtigste praktische Unterschied zum Gewerbe.

Was passiert, wenn ich mich zu spät melde?

Die Versicherungspflicht beginnt trotzdem mit der Aufnahme der Tätigkeit, nicht mit deiner Meldung. Die Beiträge werden rückwirkend vorgeschrieben, und bei verspäteter Meldung kommt ein Beitragszuschlag dazu. Eine verspätete Meldung ist damit immer teurer als eine rechtzeitige — nie günstiger.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; die im Einzelfall gültigen Werte erfährst du beim Finanzamt, bei der SVS oder der Wirtschaftskammer. Geprüft am 19.07.2026.