Über 500 begleitete Gründungen in Österreich
Behördenwege

Behördenwege, Schritt für Schritt

Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein, NeuFöG, UID: Die Reihenfolge entscheidet, ob du Gebühren sparst oder unnötig zahlst. Hier steht sie.

Gewerbe anmelden in Österreich

Die Gewerbeanmeldung ist der formale Start deiner Selbstständigkeit. Bei einem freien Gewerbe ist sie oft am selben Tag erledigt, bei einem reglementierten Gewerbe brauchst du zuerst den Befähigungsnachweis.

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GISA: das Gewerbeinformationssystem Austria

Das GISA ist das zentrale elektronische Register aller Gewerbeberechtigungen in Österreich. Mit der Gewerbeanmeldung wirst du dort eingetragen und bekommst deine GISA-Zahl — die Nummer, unter der deine Berechtigung geführt wird.

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Freies Gewerbe anmelden

Ein freies Gewerbe kannst du ohne Qualifikationsnachweis anmelden — das ist der schnellste Weg in die Selbstständigkeit. Die Anmeldung ist häufig am selben Tag erledigt, sobald die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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NeuFöG: Gebühren sparen bei der Gründung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit dich als Neugründer von bestimmten Gebühren und Abgaben rund um die Gründung. Die Befreiung gibt es aber nur, wenn die Erklärung rechtzeitig und vor dem jeweiligen Behördenschritt vorliegt.

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Neue Selbstständigkeit

Neue Selbstständige üben eine betriebliche Tätigkeit aus, für die keine Gewerbeberechtigung nötig ist — etwa Vortragende, Autorinnen, Künstler oder bestimmte Beratungsleistungen. Ein Gewerbeschein entfällt, die Sozialversicherungspflicht bei der SVS aber nicht.

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Gewerbeschein in Österreich

Der Gewerbeschein ist die Berechtigung, deine Tätigkeit auszuüben. Entscheidend ist nicht das Papier, sondern die Einstufung: Ein freies Gewerbe bekommst du ohne Nachweis, ein reglementiertes erst mit Befähigungsnachweis.

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Reglementiertes Gewerbe

Reglementierte Gewerbe darfst du nur mit Befähigungsnachweis ausüben. Fehlt er dir, ist die Gründung nicht blockiert: Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer kann den Nachweis einbringen.

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Gewerbe abmelden, ruhend melden oder zurücklegen

Wer pausiert oder aufhört, muss das melden — sonst laufen Kammerumlage und Sozialversicherungspflicht weiter. Für eine Pause ist die Ruhendmeldung richtig, für das endgültige Ende die Zurücklegung.

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Gewerbeberechtigung in Österreich

Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, eine bestimmte Tätigkeit an einem bestimmten Standort auszuüben. Sie ist an dich oder dein Unternehmen gebunden und lässt sich erweitern, verlegen, ruhend stellen oder zurücklegen.

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Gewerbe anmelden in Wien

In Wien läuft die Gewerbeanmeldung über das Magistratische Bezirksamt jenes Bezirks, in dem dein Betriebsstandort liegt. Der Ablauf ist derselbe wie im übrigen Österreich, nur die zuständige Stelle heißt anders.

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Firmenbuch-Eintragung in Österreich

Das Firmenbuch ist das öffentliche Register der Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und FlexCo entstehen überhaupt erst mit der Eintragung, für Einzelunternehmen ist sie in der Regel freiwillig.

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UID-Nummer beantragen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weist dich im Umsatzsteuersystem als Unternehmer aus. Sobald du mit Unternehmen in anderen EU-Ländern Geschäfte machst, führt kein Weg an ihr vorbei.

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