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Betrieb übernehmen

Einen Betrieb übernehmen statt neu zu gründen

Ein laufender Betrieb hat Kunden, Umsatz und eingespielte Abläufe ab dem ersten Tag. Dafür kaufst du auch seine Vergangenheit mit. Was das konkret heißt und worauf es in Österreich ankommt.

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Kurzantwort6 Abschnitte · 5 Min

Bei einer Übernahme kaufst du Umsatz und Kundenstamm, aber auch die Verbindlichkeiten und Verträge des Betriebs.

  1. Was für eine Übernahme spricht
  2. Was dagegen spricht
  3. Die erste Weiche: Anteile oder Wirtschaftsgüter
  4. Wofür du haftest
  5. Was mitgeht und was nicht
  6. + 1 weitere
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29.07.2026
zuletzt geprüft
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Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Was für eine Übernahme spricht
  2. 02Was dagegen spricht
  3. 03Die erste Weiche: Anteile oder Wirtschaftsgüter
  4. 04Wofür du haftest
  5. 05Was mitgeht und was nicht
  6. 06Der Ablauf in der Praxis
  7. 07Von der Idee zur Übergabe
  8. 08Häufige Fragen

Was für eine Übernahme spricht

Der Unterschied zur Neugründung ist der Start. Ein eingeführter Betrieb bringt einen Kundenstamm, eingearbeitete Mitarbeiter, Lieferantenbeziehungen und in der Regel sofort Umsatz. Die Anlaufphase, in der eine Neugründung Geld verbrennt, fällt weg oder wird deutlich kürzer. Auch die Finanzierung ist oft leichter, weil eine Bank auf nachweisbare Zahlen aus der Vergangenheit schauen kann statt auf einen Plan. Wer eine Tätigkeit übernimmt, die er ohnehin gelernt hat, kauft sich damit Jahre ab.

Was dagegen spricht

Du kaufst die Vergangenheit mit. Altlasten, offene Verbindlichkeiten, unzufriedene Kunden, veraltete Anlagen und Verträge, aus denen du nicht ohne Weiteres herauskommst. Dazu kommt der Kaufpreis: Er ist im Regelfall der größte Einzelposten und muss finanziert werden, bevor der erste Euro verdient ist. Und es gibt ein Risiko, das viele unterschätzen — der Betrieb hängt oft am Übergeber. Kundenbeziehungen, die auf einer Person beruhen, gehen nicht automatisch mit über.

Die erste Weiche: Anteile oder Wirtschaftsgüter

Es gibt zwei grundverschiedene Arten, einen Betrieb zu kaufen. Beim Anteilskauf erwirbst du die Gesellschaft selbst, also etwa die GmbH-Anteile — der Rechtsträger bleibt derselbe, alle Verträge laufen unverändert weiter, und die Verbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter erwirbst du gezielt Maschinen, Warenlager, Kundenstock und Marke, aber nicht den Rechtsträger. Welcher Weg richtig ist, hängt an Haftung, Steuern und daran, was du überhaupt haben willst. Diese Entscheidung fällt vor dem Preis, nicht danach.

Wofür du haftest

Das ist der Punkt, an dem sich eine Übernahme von einer Gründung wirklich unterscheidet. Das Unternehmensgesetzbuch sieht bei der Fortführung eines erworbenen Unternehmens eine Haftung des Erwerbers für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten vor. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine eigene Erwerberhaftung, die an die Kenntnis der Schulden anknüpft und der Höhe nach begrenzt ist. Für betriebliche Abgaben gibt es zusätzlich eine Haftungsbestimmung in der Bundesabgabenordnung. Diese Regelungen lassen sich zum Teil einschränken, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht rückwirkend. Welche davon in deinem Fall greift und was im Kaufvertrag stehen muss, gehört vor der Unterschrift auf den Tisch eines Anwalts.

Was mitgeht und was nicht

Nicht alles wandert mit dem Betrieb. Die Gewerbeberechtigung ist höchstpersönlich und geht bei einem Kauf von Wirtschaftsgütern nicht auf dich über — du brauchst deine eigene, mit allem, was dazugehört, bis hin zum Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben. Anders liegt es beim Anteilskauf: Dort bleibt die Gesellschaft Inhaberin der Berechtigung, es ändern sich nur die Eigentümer. Eine Betriebsanlagengenehmigung hängt dagegen an der Anlage, nicht an der Person, und bleibt bei einem Wechsel des Betreibers grundsätzlich aufrecht. Miet- und Pachtverträge, Leasing, Versicherungen und Lieferantenverträge folgen jeweils eigenen Regeln.

Der Ablauf in der Praxis

Zuerst kommt die Suche, dann ein ernsthafter Blick in die Zahlen, dann der Preis, dann der Vertrag, dann die Behörden. In dieser Reihenfolge. Der häufigste Fehler ist, sich früh auf einen Preis zu einigen und die Prüfung nachzuholen — dann verhandelt man aus einer Position heraus, in der man emotional schon gekauft hat. Rechne für den gesamten Weg von der ersten Besichtigung bis zur Übergabe mehrere Monate ein.

Von der Idee zur Übergabe

  1. 1

    Klären, ob du fachlich und persönlich zum Betrieb passt und ob du die Gewerbevoraussetzungen erfüllst.

  2. 2

    Betrieb suchen, etwa über die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer.

  3. 3

    Zahlen ansehen: Jahresabschlüsse, Auftragslage, Verträge, Personal, Anlagen.

  4. 4

    Wertvorstellung entwickeln und mit dem Verkäufer über den Preis sprechen.

  5. 5

    Anwalt und Steuerberater einbinden, bevor etwas unterschrieben wird.

  6. 6

    Finanzierung klären und Kaufvertrag verhandeln.

  7. 7

    Eigene Gewerbeberechtigung anmelden, Anmeldungen bei SVS und Finanzamt erledigen.

  8. 8

    Übergabe durchführen, Mitarbeiter und Kunden informieren.

Häufigster Fehler

Der Kaufpreis ist verhandelbar, die Haftung nicht

Über den Preis wird stundenlang gesprochen, über die Haftungsregeln oft gar nicht. Dabei entscheidet der zweite Punkt darüber, ob dich eine alte Forderung ein Jahr später trifft. Wer einen Betrieb übernimmt, ohne vorher schriftlich geklärt zu haben, wofür er einsteht, kauft ein Risiko, dessen Höhe er nicht kennt. Diese Prüfung ist der Teil, den man nicht selbst macht.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Gewerbeberechtigung, wenn ich einen Betrieb übernehme?

Wenn du den Betrieb als solchen kaufst, also die Wirtschaftsgüter, dann ja. Die Gewerbeberechtigung des Übergebers ist an seine Person gebunden und geht nicht mit. Kaufst du dagegen die Anteile an einer Gesellschaft, bleibt diese Gesellschaft Inhaberin der Berechtigung. Bei reglementierten Gewerben brauchst du in der ersten Variante auch den Befähigungsnachweis oder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.

Gilt die NeuFöG-Begünstigung auch bei einer Übernahme?

Die Neugründungsbegünstigung gilt für echte Neugründungen. Für die Übertragung eines bestehenden Betriebs gibt es eine eigene Begünstigung mit eigenen Voraussetzungen. Sie ist nicht dasselbe und wird auch nicht automatisch gewährt. Ob sie in deinem Fall greift, bestätigt die zuständige Berufsvertretung auf dem dafür vorgesehenen Formular.

Muss ich die Mitarbeiter übernehmen?

Bei einem Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf dich über, mit allen Rechten und Pflichten. Du kannst dir die Belegschaft nicht aussuchen, und eine Kündigung wegen des Übergangs ist unzulässig. Was das im Einzelfall bedeutet, ist ein eigenes Thema.

Wie lange dauert eine Übernahme?

Von der ersten Besichtigung bis zur tatsächlichen Übergabe vergehen in der Regel mehrere Monate. Die Suche selbst kann deutlich länger dauern. Wer unter Zeitdruck kauft, zahlt fast immer drauf.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Voraussetzungen, Beträge und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle — Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, AMS oder Förderstelle. Geprüft am 29.07.2026.