Über 500 begleitete Gründungen in Österreich
Betrieb übernehmen

Gewerbe und Bewilligungen bei der Übernahme

Der Betrieb wechselt den Eigentümer, die Berechtigungen wandern deshalb noch lange nicht mit. Was du selbst brauchst und was bleibt.

  • Geprüft am
  • 4 Abschnitte
  • 3 Min Lesezeit
Kurzantwort4 Abschnitte · 3 Min

Die Gewerbeberechtigung ist an die Person gebunden und geht beim Kauf eines Betriebs nicht automatisch über.

  1. Die Gewerbeberechtigung ist persönlich
  2. Anders beim Anteilskauf
  3. Was an der Anlage hängt
  4. Die Begünstigung bei Betriebsübertragung
3
Minuten
29.07.2026
zuletzt geprüft
Zum Text
Inhalt · 5 Abschnitte
  1. 01Die Gewerbeberechtigung ist persönlich
  2. 02Anders beim Anteilskauf
  3. 03Was an der Anlage hängt
  4. 04Die Begünstigung bei Betriebsübertragung
  5. 05Häufige Fragen

Die Gewerbeberechtigung ist persönlich

Wer einen Betrieb kauft und ihn als Einzelunternehmer weiterführt, meldet sein eigenes Gewerbe an, so wie jeder Gründer. Die Berechtigung des Übergebers erlischt mit dessen Zurücklegung und ist nicht übertragbar. Bei einem freien Gewerbe ist das eine Formalität. Bei einem reglementierten Gewerbe brauchst du den Befähigungsnachweis — oder du bestellst einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der ihn hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Genau hier scheitern Übernahmen, wenn erst nach der Einigung über den Preis auffällt, dass die fachliche Voraussetzung fehlt.

Anders beim Anteilskauf

Kaufst du die Anteile an einer Gesellschaft, bleibt die Gesellschaft, was sie war: Inhaberin der Gewerbeberechtigung. Es wechseln nur die Eigentümer. Zu beachten ist der gewerberechtliche Geschäftsführer, der weiterhin die Voraussetzungen erfüllen muss — wenn diese Rolle bisher der Übergeber ausgefüllt hat und er ausscheidet, muss sie neu besetzt und die Änderung angezeigt werden.

Was an der Anlage hängt

Eine genehmigte Betriebsanlage ist an die Anlage gebunden, nicht an die Person des Betreibers. Ein Wechsel des Inhabers macht die Genehmigung nicht ungültig. Wichtig sind stattdessen zwei andere Fragen: ob die Anlage tatsächlich in dem Umfang genehmigt ist, in dem sie betrieben wird, und ob Auflagen aus dem Bescheid erfüllt sind. Beides sieht man nicht im Jahresabschluss, sondern nur im Bescheid selbst — der gehört zu den Unterlagen, die man vor dem Kauf verlangt.

Die Begünstigung bei Betriebsübertragung

Das Neugründungs-Förderungsgesetz begünstigt Neugründungen. Für die Übertragung eines bestehenden Betriebs sieht es eine eigene Begünstigung mit eigenen Voraussetzungen vor — sie ist nicht dieselbe, und sie stellt auf andere Umstände ab, insbesondere auf einen Wechsel in der die Betriebsführung beherrschenden Person. Beantragt wird sie über die dafür vorgesehene Erklärung, bestätigt von der zuständigen Berufsvertretung, und zwar rechtzeitig: Wer die Erklärung erst nachreicht, nachdem die Abgabe bereits vorgeschrieben wurde, hat den einfachen Weg verpasst. Welche konkreten Abgaben in deinem Fall entfallen, sagt dir die Wirtschaftskammer bei der Bestätigung.

Häufigster Fehler

Erst den Befähigungsnachweis, dann den Preis

Bei reglementierten Gewerben ist die fachliche Voraussetzung kein Formalakt, sondern die Bedingung dafür, dass du den Betrieb überhaupt führen darfst. Wer sich einigt und danach feststellt, dass er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen muss, hat eine laufende Kostenposition übersehen, die den ganzen Fall kippen kann. Diese Frage steht am Anfang.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

Lieber abgeben?

Wir übernehmen die Formalitäten.

Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, NeuFöG und UID zum Fixpreis. Du unterschreibst einmal, den Rest erledigen wir.

Pakete ansehen
Häufige Fragen
Kann ich das Gewerbe des Übergebers weiterführen?

Nicht als seine Berechtigung. Du meldest dein eigenes Gewerbe an. Ausnahme ist der Fall, dass du die Gesellschaft kaufst, die Inhaberin der Berechtigung ist — dann bleibt die Berechtigung bei ihr.

Gilt das NeuFöG bei einer Übernahme?

Die Neugründungsbegünstigung nicht. Es gibt aber eine eigene Begünstigung für Betriebsübertragungen mit eigenen Voraussetzungen. Ob sie greift, prüft und bestätigt die zuständige Berufsvertretung im Einzelfall.

Muss ich die Betriebsanlage neu genehmigen lassen?

Ein bloßer Wechsel des Inhabers macht keine neue Genehmigung nötig. Sobald du aber etwas änderst, was genehmigungsrelevant ist, gilt das Übliche. Prüfe vor dem Kauf, ob der tatsächliche Betrieb dem Bescheid entspricht.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Voraussetzungen, Beträge und Fristen ändern sich; verbindlich sind die Auskünfte der jeweiligen Stelle — Gewerbebehörde, SVS, Finanzamt, AMS oder Förderstelle. Geprüft am 29.07.2026.