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Steuern & Buchhaltung

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung meldet dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Fällig ist sie am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats — und zwar samt Zahlung, nicht nur als Meldung.

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Ein Selbstständiger arbeitet konzentriert an einem Laptop mit Steuerformular am Bildschirm.Steuern & Buchhaltung
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Inhalt · 5 Abschnitte
  1. 01Quartal oder Monat — was für dich gilt
  2. 02Was in die Meldung gehört
  3. 03Die Frist, und was sie wirklich bedeutet
  4. 04Der Ablauf, jedes Quartal gleich
  5. 05Häufige Fragen

Quartal oder Monat — was für dich gilt

Der Rhythmus hängt an einer einzigen Zahl: dem Umsatz des Vorjahres. Bleibt er bei höchstens 100000 €, ist das Kalenderquartal dein Voranmeldungszeitraum. Liegt er darüber, meldest du monatlich. Wer neu gründet und schon zu Beginn mit mehr als 100000 € rechnet, meldet von Anfang an monatlich. Der Rhythmus ist keine Wahl, sondern eine Folge — und er wechselt automatisch, wenn der Umsatz die Grenze in die eine oder andere Richtung überschreitet.

Der Weg einer Voranmeldung

Vier Stationen, von denen die letzte am häufigsten vergessen wird.

  1. I

    Belege erfassen

    Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt

  2. II

    Zahllast rechnen

    Eingenommen minus bezahlt

  3. III

    UVA übermitteln

    Über FinanzOnline, elektronisch

  4. IV

    Zahlen

    Am selben Tag, sonst Säumniszuschlag

Was in die Meldung gehört

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Differenzrechnung. Auf der einen Seite steht die Umsatzsteuer, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast, aufgeteilt nach Steuersätzen. Auf der anderen Seite die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen verrechnet haben und die du dir zurückholen darfst. Die Differenz ist die Zahllast — oder ein Guthaben, wenn du in dem Zeitraum mehr investiert als eingenommen hast. Genau dieser Fall tritt im Gründungsjahr regelmäßig ein und ist einer der Gründe, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Die Frist, und was sie wirklich bedeutet

Die Frist ist der 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Für das erste Quartal heißt das: 15. Mai. Für den Monat Jänner: 15. März. Der Stichtag gilt für beides — die Übermittlung UND die Zahlung. Das ist der Punkt, an dem es oft schiefgeht: Die Meldung ist abgeschickt, das Geld geht drei Tage später weg, und der Säumniszuschlag kommt trotzdem. Wer den Betrag nicht flüssig hat, meldet trotzdem fristgerecht und beantragt eine Zahlungserleichterung — das ist deutlich billiger als beides zu verschieben.

Der Ablauf, jedes Quartal gleich

  1. 1

    Rhythmus bestimmen: Vorjahresumsatz gegen die Grenze halten.

  2. 2

    Belege des Zeitraums vollständig erfassen, Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt.

  3. 3

    Zahllast rechnen und gegen die eigene Buchhaltung prüfen.

  4. 4

    Über FinanzOnline übermitteln — elektronisch ist der Regelfall.

  5. 5

    Am selben Tag zahlen. Wenn das Geld fehlt: melden und Zahlungserleichterung beantragen.

Häufigster Fehler

Melden und später zahlen

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist keine reine Meldung, sie ist eine Fälligkeit. Meldung und Zahlung haben denselben Stichtag. Wer pünktlich meldet und ein paar Tage später überweist, bekommt trotzdem einen Säumniszuschlag — die Übermittlung heilt die verspätete Zahlung nicht. Der zweite Klassiker: die eingenommene Umsatzsteuer als eigenes Geld behandeln. Sie war nie deins, sie ist durchlaufend, und im Quartal danach fehlt sie.

Aus der Begleitung, nicht aus dem Merkblatt.

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Häufige Fragen
Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise?

Quartalsweise meldest du, wenn dein Umsatz im Vorjahr 100000 € nicht überstiegen hat. Liegt der Umsatz darüber, ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Bei Neugründung entscheidet der voraussichtliche Umsatz.

Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Bei quartalsweiser Meldung sind das der 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar. Am selben Tag ist auch die Zahllast fällig.

Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Nein. Wer unter der Kleinunternehmergrenze von 55000 € brutto bleibt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und gibt keine Voranmeldung ab. Wer freiwillig auf die Regelung verzichtet, meldet dagegen wie jedes andere Unternehmen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung vergesse?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, und für die nicht rechtzeitig entrichtete Zahllast kommt ein Säumniszuschlag dazu. Beides ist prozentuell und wächst mit der Höhe. Wer eine Meldung vergessen hat, reicht sie so schnell wie möglich nach — je kürzer der Verzug, desto geringer die Folgen.

Dieser Artikel ordnet ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Grenzen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt deiner Entscheidung.

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